Forschungszulage
Personalkosten
Investitionen
Externe F&E-Aufwände
Bis zu 35% der Personalkosten und 24,5% der Auftragskosten sind förderfähig
Ihre Forschungszulage in 6 Schritten
Im ersten Schritt lernen wir nicht nur Ihr Projekt kennen, sondern auch Sie uns. Dabei prüfen wir die Förderfähigkeit Ihres Vorhabens anhand der folgenden Kriterien:
- Neuartigkeit: Worin unterscheidet sich Ihr Projekt vom Status quo und welches Ziel verfolgen Sie?
- Kreativität: Inwiefern erweitert Ihr Projekt den bisherigen Wissensstand und nutzt es neue Methoden oder Konzepte?
- Ungewissheit: Gibt es Herausforderungen, die den Ausgang des Projekts ungewiss machen?
- Systematik: Ist das Projekt in klaren, systematischen Schritten organisiert?
- Reproduzierbarkeit: Wie werden die Ergebnisse dokumentiert und sind sie reproduzierbar?
Zudem informieren wir Sie über die Details der Forschungszulage und erklären Schritt für Schritt, wie der gesamte Antragsprozess abläuft. Wenn das für Sie vielversprechend klingt, besprechen wir im Anschluss die Rahmenbedingungen und treffen eine Vereinbarung für die gemeinsame Zusammenarbeit.
Im Projektkickoff-Meeting legen wir gemeinsam den Grundstein für die nächsten Schritte. Wir erstellen eine klare Timeline und klären die wichtigsten To-dos für das Projekt. Dazu gehört unter anderem die genaue Planung der Datenerhebung sowie die Festlegung weiterer erforderlicher Meilensteine. So stellen wir sicher, dass alle Beteiligten über ihre Aufgaben und den Ablauf informiert sind und das Projekt reibungslos voranschreiten kann.
In diesem Schritt tauschen wir uns intensiv über Ihr FuE-Projekt aus. Durch ein gezieltes Q&A lernen wir Ihr Projekt und die relevanten Inhalte sowie Arbeitspakete genau kennen. Auf Basis dieses Austauschs übernehmen wir die gesamte Erstellung der notwendigen Dokumente und bereiten den Förderantrag für Sie vor. Sie geben uns die Einblicke – wir kümmern uns um die Umsetzung.
Nachdem wir die erforderlichen Dokumente vorbereitet haben, besprechen wir gemeinsam den Antragsentwurf. Sie haben die Möglichkeit, Feedback zu geben, und wir gehen auf offene Fragen ein, die sich vielleicht noch ergeben haben. Zusammen sorgen wir dafür, dass alle Details präzise abgestimmt sind und der Antrag seinen finalen Feinschliff erhält.
Die Antragstellung gestaltet sich manchmal komplex und zeitaufwendig. Dank unseres Fachwissens erledigen wir diesen Prozess gemeinsam in wenigen Minuten. Danach liegt der Antrag bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage – und Sie sind einen großen Schritt näher an Ihrer Förderung.
Sobald die Bewilligung durch die Bescheinigungsstelle Forschungszulage erfolgt ist, unterstützen wir Sie bei der lückenlosen Dokumentation Ihres Projekts und der Aufbereitung der Zeiterfassung. Anschließend werden die finalen Dokumente beim Finanzamt eingereicht. Die Förderung wird dann mit dem Steuerbescheid ausgezahlt, sodass Sie die finanziellen Vorteile direkt nutzen können.
Unsere Leistungen
Feedback
Was unsere Kunden sagen
Minimaler interner Aufwand
Vertrauensvoller Sparringspartner
Unternehmerischer Partner
Verlässlicher Partner
Kompetenter Partner
Häufige Fragen
An welche Unternehmen richtet sich die Forschungszulage?
Es besteht ein häufiges Missverständnis, dass die Forschungszulage nur für hochspezialisierte Technologie- oder Forschungsunternehmen gedacht ist. Tatsächlich können Unternehmen fast aller Branchen die Förderung nutzen, um neue Lösungen und Konzepte zu entwickeln. Entscheidend sind die fünf Förderkriterien der Forschungszulage.
Welche Arten von Forschung werden gefördert?
Förderfähige Projekte müssen einer der drei Arten von Forschungsprojekten zuzuordnen sein.
1. Grundlagenforschung
Diese Art von Forschung beinhaltet experimentelle oder theoretische Arbeiten, die hauptsächlich dazu dienen, neues Grundlagenwissen zu erwerben, ohne dass direkte praktische Anwendungsmöglichkeiten erkennbar sind.
Beispiel: Ein Physiklabor führt Experimente zur Quantenmechanik durch, um das grundlegende Verständnis dieser Theorie zu erweitern, ohne spezifische praktische Anwendungen im Blick zu haben.
2. Industrielle Forschung
Hierbei handelt es sich um planmäßige oder kritische Forschung zur Gewinnung neuer Kenntnisse und Fähigkeiten mit dem Ziel, neue oder wesentlich verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln.
Beispiel: Ein Pharmaunternehmen führt Forschung durch, um ein neues Medikament zur Behandlung einer bestimmten Krankheit zu entwickeln oder ein bestehendes Medikament zu verbessern.
3. Experimentelle Entwicklung
Diese Art von Forschung beinhaltet den Erwerb, die Kombination, die Gestaltung und die Nutzung vorhandener Kenntnisse und Fähigkeiten mit dem Ziel, neue oder verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln. Sie kann die Entwicklung von Prototypen, Demonstrationsmaßnahmen und Pilotprojekten umfassen.
Beispiel: Ein Technologieunternehmen entwickelt einen Prototyp für ein neues elektrisches Fahrzeug. Es führt Tests und Validierungen in einer realen Umgebung durch, um das Fahrzeug weiter zu verbessern. Routinemäßige Änderungen an bestehenden Produkten / Verfahren hingegen fallen nicht unter die experimentelle Entwicklung.
Wie profitieren Unternehmen von der Forschungszulage?
Unternehmen erhalten Unterstützung bei den Personalkosten ihrer Forschungsprojekte. Der Staat fördert bis zu 35 Prozent der Personalausgaben, ohne zeitliche Begrenzung und bis zu 3,5 Million Euro pro Jahr. Die Förderung erfolgt über die Steuer: Der Betrag wird über die Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer vom Finanzamt zurückerstattet.
Kann die Forschungszulage mit anderen Fördermitteln kombiniert werden?
Ja, die Forschungszulage kann mit anderen Fördermitteln kombiniert werden. Auch wenn ein Unternehmen z.B. 2021 Corona-Hilfen oder Kurzarbeitergeld erhalten hat, kann es die Forschungszulage für diese Jahre nutzen. Allerdings dürfen diese Fördergelder nicht in die Bemessungsgrundlage der Forschungszulage einfließen, um eine Doppelförderung zu vermeiden.
Werden nur eigenbetriebliche Forschungsprojekte gefördert?
Nein, die Forschungszulage fördert nicht nur interne Forschungsprojekte. Unternehmen können ihre Projekte auch an externe Forschungseinrichtungen auslagern. Der Staat übernimmt bei KMUs bis zu 24,5 Prozent der Personal- und Sachkosten bis zu 3,5 Millionen Euro pro Jahr.